Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter/innen, sowie die Grundunterweisung bei der Neueinstellung von Mitarbeiter/innen, im gewerblichen Güterkraftverkehr ist im Arbeitsschutz / QM-System geregelt.
Die Unterweisung, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der Mitarbeiter/innen ist gemäß dem § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 geregelt*.
Mitarbeiter/innen müssen jährlich mind. einmal in der Grundunterweisung im Betrieb unterwiesen werden.
Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.
Durch die zusätzliche digitale Unterweisung (pro eWeb) werden die Mitarbeiter/innen 4 x im Jahr zusätzlich unterwiesen.
Themen sind die UVV und § 70 StVZO. Unsere Inhalte der digitalen Unterweisung sind durch die Themenbereiche UVV und § 70 StVZO strukturiert gestaltet.
Die Mitarbeiter/innen haben mit uns auch außerhalb der Unterweisungen und Schulungen einen soliden Ansprechpartner in der Praxis.
Sachverständigen Schulung - 100t Gutachten, für die DEKRA
bei der Fa. Goldhofer AG in Memmingen
Zugang zur digitalen Unterweisung pro eWeb: