Unsere BKrFQG - Schulungen

Wichtige Information

Eine Wiederholung von Unterkenntnisbereichen ist einmal zulässig, d. h. eine Weiterbildung zum gleichen Thema darf maximal zweimal besucht werden. 
Dies geht aus der neuen Richtlinie RL 2018/645 vom 01.12.2020.

Modul 1: Wirtschaftliches Fahren

Modul 2: Ladungssicherung

Modul 3: Sozialvorschriften und Transportrecht

Modul 4: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 

Modul 5 Image, Marktordnung, Kriminalität