AGB

Allgemeine Gleichbehandlung

Die Ausarbeitung verwendet die nach der Grammatik männliche Form 

im neutralen Sinn, um den Text leicht lesbar zu halten.

Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung dieser Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

 

1.    Anmeldung

Die Anmeldung zu einem Seminar bei dem VERKEHRSSICHERHEITSTEAM ist mit Eingang der Anmeldung verbindlich. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

 

2.    Seminargebühren

Die Teilnehmer erhalten über sämtliche Gebühren eine Rechnung. 

In diesen Gebühren sind die Kosten für eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmittel enthalten. Die Teilnahmegebühr ist gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen jedoch spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.

Aufgrund des starken Anstieges der Kraftstoffpreise und der starken Schwankungen beträgt die KM-Pauschale ab sofort 0,50 € / km. 

 

3.    Rücktritt oder Nichtteilnahme

Eine kostenlose Stornierung kann nur bis 14 Tage vor dem Seminartermin erfolgen. Bis 7 Tage vorher werden 50 % der Seminargebühren berechnet. 

Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt eine Berechnung von 75% der Seminargebühren. Teilnehmer, die später zurücktreten oder zu der Lehrveranstaltung nur zeitweilig oder gar nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet.

Das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM behält sich vor, einen entstandenen höheren Schaden konkret geltend zu machen. Gerne akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer der vor Veranstaltungsbeginn benannt wird.

Der Rücktritt ist schriftlich an das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM zu richten.

 

4.    Bescheinigungen

Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Bescheinigungen werden vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM gegen eine Gebühr neu ausgestellt.

5.    Absagen von Veranstaltungen / offener Schulungskalender

Das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM behält sich vor, Seminare aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Dozentenausfall und bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. 
 Im Fall der Absage bemüht sich das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM, die Änderungen so rechtzeitig als möglich bekannt zu geben. Wird ein Seminar abgesagt, werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. 

 

6.         Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Die vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM erstellten und bereitgestellten Gefährdungsbeurteilungen (GB) und Betriebsanweisungen (BA) müssen von dem Unternehmen, dem diese erstellt und bereitgestellt wurde, auf betriebliche Wirksamkeit und Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls diese auf die betrieblichen Umstände anpassen. Des Weiteren hat das Unternehmer oder dessen Beauftragter die Verpflichtung, die Gefährdungsbeurteilungen (GB) und Betriebsanweisungen (BA) freizugeben und zu unterschreiben. 

 

7.    Referentenwechsel

Das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM behält sich den Wechsel angekündigter Dozenten aus organisatorischen Gründen vor. Die Teilnehmer sind bei Dozentenwechsel weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr berechtigt.

Änderungen und Ergänzungen des Seminarablaufs bleiben vorbehalten.

 

8.    Urheberrecht

Arbeitsunterlagen und/oder Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM vervielfältigt werden.

 

9.    Datenschutz

Uns übermittelte Daten werden soweit geschäftsnotwendig und gesetzlich zulässig gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Wir als VERKEHRSSICHERHEITSTEAM übernehmen keine Verantwortung für den Fall, das personenbezogene Daten bei einem Cyberangriff gestohlen werden.

Wir verpflichten uns selbst ständig dazu mit sicheren Systemen zu arbeiten und unsere Anforderungen für eine aktive Cybersecurity stetig sicher und auf dem neusten Stand zu halten.

 

10. Haftung

Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz wegen Verzugs und Nichterfüllung ist stets auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM.

Soweit der Veranstalter danach zum Schadenersatz verpflichtet ist, beschränkt sich diese Verpflichtung stets auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden.

Freizeichnungsklausel. Wegen der Dynamik der von uns bearbeiteten Themengebiete und der Vielzahl häufig juristisch noch nicht entschiedener Einzelfragen kann weder vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM oder den Dozenten irgendeine Haftung für den Inhalt des Seminars übernommen werden.

 

11. pro eWeb

Die personenbezogenen Daten, die wir in unserem Schulungsportal einspeisen, werden gespeichert und gesichert durch unseren Provider der HSE-Software „Eplas“ der Jochen Blöcher GmbH. Dadurch haben wir keinen direkten Zugriff auf die Daten, außer über die von Jochen Blöcher GmbH uns zugestellten Möglichkeiten. Wir können somit keine Gewerkstellung für Datenschutz und den Umgang mit den personenbezogenen Daten erheben. Die Jochen Blöcher GmbH ist bestrebt, den Datenschutz aktuell und sicher zu halten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Jochen Blöcher GmbH.

Die Passwörter, die wir bei der Einstellung für Mitarbeitern vergeben, entsprechen keinen Sicherheitsstandards. Die Verantwortung für sichere Passwörter, für die Portale, liegt in den Händen der Geschäftsführung oder den Mitarbeitern selbst.

Wir empfehlen dringend, erhaltene Passwörter zu einem selbstbestimmten sicheren Passwort zu wechseln, um den heutigen Sicherheitsstandards zu entsprechen.

Die Inhalte von den uns eingestellten Unterweisungen von pro eWeb, müssen von den Arbeitgebern auf Richtigkeit überprüft werden. Vor allem bei Unterweisungen, die nicht der deutschen Sprache entsprechen, müssen durch den Arbeitgeber geprüft werden, da diese Inhalte durch Dritte übersetzt werden und durch uns keine vollständige Gewährleistung zur Richtigkeit der Inhalte geleistet werden kann.

 

12. Arbeits- oder Verladeanweisungen 

 

Die vom VERKEHRSSICHERHEITSTEAM erstellten Arbeits- oder Verladeanweisung müssen von dem beauftragten Unternehmen oder Personen auf Richtigkeit und betriebliche Wirksamkeit geprüft und freigegeben werden. Das VERKEHRSSICHERHEITSTEAM behält sich vor, nur rechtliche Verantwortung, für 2 Jahre nach Erstellung, zu übernehmen (geschriebenes Wort in der Arbeits- und Verladeanweisung). Das beauftragte Unternehmen muss regelmäßige Wirksamkeitskontrollen der Arbeits- oder Verladeanweisung durchführen, und prüfen, ob die Arbeits- oder Verladeanweisungen noch dem Stand der Technik oder des Produktes entspricht. Bei Produktänderungen oder neuen Produkten, die die Änderung der Arbeits- oder Verladeanweisungen bedürfen, entfällt die Gültigkeit.  Des Weiteren sind Arbeits- und Verladeanweisungen nur gültig, solange sich die verwendeten Gesetzte (VDI- Richtlinien, Normungen etc.) nicht ändern. 

Auch hier muss das beauftragte Unternehmen den Stand der Arbeits- und Verladeanweisungen prüfen. 

 

 

 

Es gilt nur die aktuelle AGB. Alle früheren AGBs werden damit ungültig.

Stand Juni 2024