Brandschutz im Betrieb

Nach DGUV Informationen 205-023 müssen in einem Unternehmen ausreichend Personen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Diese Ausbildung muss durch eine fachkundige Unterweisung und praktische Übungen vervollständigt werden!

Zudem müssen alle Beschäftigen im Rahmen der UVV jährlich über die internen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alamierungseinrichtungen, etc), sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierungen, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, etc.) informiert werden.

Unser neues Ausbildungskonzept für den Brandschutzhelfer


Mit unserem neuen Brandschutzsimulator können wir nun unsere Brandschutzausbildung auf ein neues Level heben.

Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und bilden Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer aus.

 
Ziele der Ausbildung sind der sichere Umgang und Einsatz von 
Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne 
Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens 
(Flucht) der Beschäftigten. 

Theorie

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1. Grundzüge des Brandschutzes
2 .Betriebliche Brandschutzorganisation
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
5. Verhalten im Brandfall

Praxis

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  • Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktiken
  • realistische Übungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • betriebsspezifische Besonderheiten
  • Einweisung in betriebliche Gegebenheiten


Brandschutz für jeden

Jeder Mitarbeiter sollte für den Ernstfall den Umgang mit dem Feuerlöscher üben und beherrschen.

Wir kommen auch gerne zu Ihnen in den Betrieb für die reine Praxisausbildung.
Mit dem Simulator für Mülleimerbrand oder Reifenbrand ist für jeden etwas dabei, was im Arbeitsalltag passieren kann.